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Externe Fachtechnisch Verantwortliche Person

Eine der grundlegenden Voraussetzung zur Erteilung einer Herstellungs- oder Grosshandelsbewilligung in der Schweiz ist das Vorhandensein einer fachtechnisch verantwortlichen Person. Diese übt die unmittelbare fachliche Aufsicht über den Betrieb aus und stellt den sachgemässen Umgang mit Arzneimitteln sicher. Sie trägt die Verantwortung für die Qualität der hergestellten Arzneimittel und muss dafür sorgen, dass diese den gültigen Spezifikationen entsprechen und nach den jeweiligen Regeln der internationalen GxP hergestellt oder vertrieben werden. Entsprechende Sachkenntnis und Erfahrung für diese Person ist vital für den Unternehmenserfolg.

Die RQM stellt ihre Erfahrungen in diesem Feld zur Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten als externe Fachtechnisch Verantwortliche Person im Vertragsverhältnis zur Verfügung.